Europawahl 2024
Europawahl 2024
Musterstimmzettel
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Europawahl sind:
- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
- sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger),
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtzeitig vor der Wahl werden alle Wahlberechtigten mittels Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis infomiert.