Europawahl 2024

Europawahl 2024

Wahlbekanntmachungen


Musterstimmzettel


Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Europawahl sind:

  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
  • sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger),
  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Rechtzeitig vor der Wahl werden alle Wahlberechtigten mittels Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis infomiert.