Ausstellung von Urkunden

Ausstellen von Urkunden

Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden beweiskräftige beglaubigte Abschriften, Auszüge und folgende Urkunden ausgestellt:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkungen
    - Es können aktuelle Eheurkunden aus den Registern ausgestellt werden. Die Urkunde enthält unter anderem Angaben über die Eheschließenden, die Namensführung und Vermerke über die Auflösung einer Ehe durch Tod oder Scheidung.
  • Sterbeurkunden
  • Mehrsprachige Urkunden
    (z.B. für Verwenung im Ausland)

Wo sind die Urkunden zu erhalten?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat,, also z.B. beim Standesamt des Geburtsortes.

Bitte benutzen Sie unsere Onlineformulare zur Beantragung Ihrer Standesamtlichen Urkunden.

Was benötige ich?

Für die Beantragung einer Personenstandsurkunde (begl. Abschrift aus dem Geburtenregister, Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) beim Standesamt ist entweder eine persönliche Vorsprache oder eine schriftliche Beantragung erforderlich. Bei der persönlichen Vorsprache ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses notwendig. Damit die Ausstellung der Urkunde möglich ist, sollten dem Standesamt die entsprechenden Geburts-, Heirats- oder Sterbedaten mitgeteilt werden.

Datenschutz

Die Personenstandsregister enthalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z.B. bei Adoptionen). Nach § 61 des Personenstandsgesetzes kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel). Andere Persoenen (auch Verwandte der Seitenlinie, z.B. Geschwister) können nur dann eine Personenstandurkunde verlangen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.