Ausschreibung Schiedsperson
Allgemeine Informationen:
Das Ehrenamt der Schiedsperson kann im Allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen, eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung verfügen sowie im Schiedsstellenbezirk wohnen.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Auf Vorschlag der Gemeindevertretung wird die Schiedsperson vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes als Ehrenbeamter des Landes ernannt. Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt fünf Jahre.
Die Schiedspersonen werden für ihr Amt u.a. durch das Schiedsamtseminar und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet.
Allgemeine Informationen zur Schiedsamtstätigkeit gibt es auch im Internet unter www.schiedsamt.de.
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Interessierte Bewerber, die ihren Wohnsitz in der Marktgemeinde Burghaun haben, das 30. Lebensjahr vollendet haben und die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, sich bis zum 31.01.2024 schriftlich oder per E-Mail an
hauptamt@burghaun.de zu bewerben.
Marktgemeinde Burghaun
Hauptamt
Schloßstraße 15
36151 Burghaun