Anlieferung von Grün- und Heckenschnitt


Privatpersonen aus dem Gemeindegebiet können Grün- und Heckenschnitt in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei anliefern.

Für Gewerbetreibende gilt: Die Anlieferung im Auftrag von Privatpersonen aus dem Gemeindegebiet oder der Verwaltung der Marktgemeinde Burghaun, ist nur in einem korrekt ausgefüllten und vom Auftraggeber unterschriebenen Anliegerungsschein in haushaltsüblichen Mengen gestattet.

Bei größeren Mengen, insbesondere für Gewerbetreibende wie Gartenbaubetriebe, besteht die Möglichkeit, sich direkt beim Entsorger einen Container bereitstellen zu lassen oder ein Entsorgungsunternehmen mit dem Abtransport zu beauftragen.