Schöffenwahl 2023

Ein Ehrenamt mit viel Verantwortung


Alle fünf Jahre stellen die Gemeinden für die Schöffinnen und Schöffen Vorschlagslisten aus, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Schöffen wählt. Die nächste Schöffenwahl steht 2023 an. Wenn du dich freiwillig für den Schöffendienst melden möchtest, kannst du dich direkt bei deiner Gemeinde bewerben, die dann deine Voraussetzungen für dieses Ehrenamt prüft.

Voraussetzungen:

Gesucht werden Menschen,

  • die als Laienrichter die Jugendrichterinnen und -richter an den Amtsgerichten Fulda und Hünfeld bei der Urteilsfindung unterstützen möchten,
  • die am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alst sind und im Landkreis Fulda wohnen
  • sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und due deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Die Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und vor allem das Handeln eines jungen Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Bewerbunden sind ab sofort bis 31. März möglich.

Weitere Informationen online unter

www.schoeffenwahl2023.de und www.schoeffenwahl.de