Pässe überprüfen!


Insbesonders bei Kinderreisepässen ist weiterhin die Gültigkeitsdauer von einem Jahr zu beachten. Bei Kindern ist die Ausstellung eines Kinderreisepasses bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Dieser kann vor Ablauf der einjährigen Gültigkeit um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Ab dem 12. Lebensjahr benötigen Kinder dann einen Personalausweis oder Reisepass. Bitte beachten Sie, dass die Person, für die das Ausweisdokument bestimmt ist, zwingend bei der Beantragung anwesend sein muss.

Bei abgelaufenen oder kurz vor dem Ablauf stehenden Ausweisdokumenten vereinbaren Sie bitte einen Termin im Bürgerbüro der Marktgemeinde Burghaun zur Ausstellung eines neuen Ausweisdokumentes.

Termine können einfach und schnell online unter https://tevis.ekom21.de/bhz/ oder telefonisch unter 06652 9601-0 vereinbart werden.