Änderungen im Pass- und Ausweisrecht


Kinderreisepässe dürfen ab dem 01. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt oder verlängert werden. Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit verwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokument für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen außerhalb der EU geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die Grundgebühr für antragsstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass nicht mehr 60,00 € sondern 70,00 €. Die Gebühr für antragsstellende Personen unter 24 Jahren bleibt bei 37,50 €.

Die Gebühr für einen Personalausweis bleibt unverändert (unter 24 Jahre 22,80 € und über 24 Jahre 37,00 €).