Burghaun

Burghaun mit Klausmarbach und Mahlertshöfen

Das durch das Schicksal seiner grundherrlichen Ritter geprägte Dorf hatte zuerst den Namen Hune. Erst im Jahre 1384 begegnet uns der jetzige Name unter „Burghune“.
Im Jahre 801, als Walto seine große Stiftung im Anschluss an das campus hunae machte, bestand hier, an der Dimbach, noch keine Siedlung. Das Dorf Hünhan bestand bereits, und an den vielen Leistungen, die dieses Dorf – neben seinen Verpflichtungen an das Kollegiatstift Hünfeld – um das Jahr 1000 nach Fulda zu erfüllen hatte, können wir erfahren, dass es einen größeren Umfang hatte als heute.
Vor allem das Vorwerk (territorium), das hier erwähnt wird, das Gut gewesen sein, das den Rittern von Hune die Ausgangsstellung zu ihrer Entfaltung in diesem Raume gab. Von dem Dorf Hune hören wir zum ersten Male am 15. Mai 1280. Damals übertrug Abt Bertho von Fulda einen Hof (mansus) zu Hune bei Hunevelt an das Stiftskapital zu Hünfeld. Im Jahre 1400 wird es bereits als Stadt bezeichnet, und man unterschied seit 1419 die Stadt Haune, d. h. den inneren Ring, der durch seine Maueranlagen und den Weier davor eine um die Burg angelegte befestigte Siedlung darstellte, und den äußeren Teil, der das Dorf oder Tal genannt wurde.
Axel und Reinhard von Hune versetzten 1419 an Simon von Waldenstein, ihren Schwager, und seine Erben ihren Teil an Haun, alles zur Hälfte, an der Stadt, Burg, Dorf, Gericht usw. für 610 fl.. Die Waldenstein gab ihr Pfandrecht weiter an Wedekind von Romrode 1473. Dieser bot es denen von Hune an, und da diese es nicht einlösen konnten, dem Abt von Fulda, der durch Mitganerbe wurde. Der Abt kaufte 1500 nach mehrfachem Wechsel endgültig einen Anteil von denen von Hune. Aus diesem Anlass wurde 1501 ein ausführliches Urbar über sämtliche Besitzungen und Rechte derer von Hune aufgestellt.
Im Jahre 1480 gaben die von Romrode, von Hune und der Abt der „Stadt“ eine Stadtordnung. Diese Urkunde gibt uns einen Einblick in die Bildung der Stadtgemeinde. Die 3 Grundherren: Der Abt, der nun auch einen Pfandteil zu Hune innehatte, die Herren von Hune und Widukind von Romrode, der ein Haus vor der Kemenate bewohnte, vereinbaren, eine Gemeinde von 20 Bürgern zu bilden. 8 Bürger unterstehen dem Stamm des Heinrich Wilhelm des Jüngeren mit seinen Brüdern, 8 Bürger Jörg Wilhelm dem Älteren, 2 ernennt der Abt und einen „vergnügt“ der von Romrode hinein. Über den 20. Bürger verlautet nichts. Diese 20 Bürger haben insgesamt eine Abgabe von 12 fl. zu leisten, daneben muss jeder einen Tag schneiden und einen Tag Heu mähen. Wenn die Zahl der Bürger sich vermehrt, so wird die Abgabe von 12 fl. anteilmäßig erhöht, sinkt sie, „Do Got für si“ (d. h., „Was Gott verhüten möge“), so wird die Summe entsprechend gesenkt.
Die Grundherren verpflichten sich, binnen Jahresfrist diese 20 Bürger „in die Stadt zu setzen“ und jedem Bürger eine erbliche „Hofstätte“ zu 1 Haus abzumessen und zu „verzeichnen“. Was außer diesen Grundstücken und der Kirche, dem Priestergut und den Grundstücken derer von Hune und von Romrode übrigbleibt und innerhalb der Stadtmauern liegt, soll gemeinsames Bürgergut sein. Jeder Bürger erhält Artland, d. h. urbares Land (terra arata), und Rodland von je 1/8 Frucht in jedes Feld (d. h., da die Äcker nach dem Ertrag gerechnet werden, erhalten sie Ackerland für 2/8, das sind ungefähr 3 Zentner Frucht in jedes Feld), einen Garten und 1 Wiese zu 1 Feld Fuder Heu. Die Grundherren verpflichten sich außerdem, ein Grundstück zu einem Bürgerbrauhaus zu geben, sofern dieses verlangt wird. Die Bürger sind in den ersten sechs Jahren frei, jedoch nicht vom Burgfriedendienst und dem Dienst, zu dem sie die Gemeinde aufruft.
Die von Hune haben nicht das Recht, ein Bürgergut zu kaufen oder einen Knecht einzusetzen, es sei denn, dass dieser „Bürgerrecht“ tue. Die Bürger dürfen ihre Güter und Rechte verkaufen, unbeschadet der Rechte der Grundherren von Hune und anderer Bürger. Als Kaufgeld fließen 10% der Kaufsumme zur Hälfte in die Stadtbaukasse, zur Hälfte in die Kasse derer von Hune. Dieses Erbrecht wurde später dahin ausgelegt, dass die Junker von Hune das Recht dem Bürger, wenn er verkaufen wollte, „aufnahmen“, d. h. wohl, dass sie das Gut weiterveräußern durften.
Kein Bürger darf einem anderen – „auswendigen“ – Herrn pflichtig sein. Die Bürger müssen die Stadtmauer unterhalten, jedoch nicht die Kemenate und die Wohnung des von Romrode, und den Stadtweiher – Fischteich – fegen. Sie müssen die Tor- und Mauerwache besetzen und haben auch den Schlüssel zum Stadttor. Sie haben das Recht auf freien Handel und freies Handwerk in „Kauf und Verkauf“, auf Zunfthandel und Bier- und Weinschank. Das Ungeld von dem Zapfen fließt in die gemeine Stadtbaukasse.
Der vom Grundherrn ernannte Schultheiß erhält die Bestallung wie ein Bürger, ist aber von jedem Dienst befreit, ist absetzbar, wenn er die Bürger misshandelt oder „untüchtig“ ist. Er vertritt den Herrn in Steuer- und Gerichtssachen. Die Bürger sind zum Gericht in der Stadt verpflichtet.Aus dem Urbar von 1501 und aus anderen Urkunden und späteren „Stadtrechnungen“ können wir dieses Bild noch ergänzen: Sie hatten 2 Bürgermeister, ein Backhaus, ein Brauhaus. Letzteres stand an der Stelle der jetzigen Schule. Nach dem Recht auf freien Bierschank erhielten sie Braulose – wie es auch in Hünfeld, Neukirchen und Oberufhausen geschah – und hatten eigene Vermögensverwaltung. Die Rechnungsablegung erfolgte in der Gegenwart des (fuldischen) Amtsvogtes oder Zentgrafen und des Junkers. Der als Festungsgraben , dienende Weiher, auch Stadtweiher, Burggraben und Burgstadtgraben genannt, war zugleich Fischteich.
Die Bürgerschaft musste ihn instand halten und mit Fischen besetzen. Sie holten die Setzlinge von Buchenau, Mansbach, den Leimbachshöfen.
Vom letzteren Ort bezogen sie 1706 550 Karpfen. Die Hälfte der Fische gehörte den Junkern, später dem Amtsvogt, die Hälfte der Bürgerschaft. Für dieses Recht auf die Hälfte der Fische musste sie 1501 als Erbzins 8 fl. bezahlen. Sie besaßen nicht alle Bürgerrechte. So hatten sie auch nicht das Recht, Ratsherren zu wählen. Infolgedessen wurde Burghaun in den fuldischen Akten auch nicht zu den Städten gerechnet. Auch Thomas rechnet in seinem „Sistem alter fuldischen Privatrechte“ I (1788) das „sogenannte Städtchen“ nicht zu den Städten des Hochstifts, sondern reihte es ein in die Gruppe der Marktflecken. Die Äbte wollten ihm aber den seit Jahrhunderten geführten Titel einer Stadt nicht nehmen. Als das Land dann in den hessischen Staat einbezogen wurde und im Jahre 1821 die neue Kreisordnung erschien, tastete Landrat Meier die alte Benennung nicht an. Unter dem neuen Landrat Wolf wurde dann im Jahre 1851 das „sogenannte Stadtrecht“ aufgehoben.
In dem Orte waren 2 Schlösser. Das Gericht tagte auf der vor dem Schlosse gelegenen Wiese, die heute noch „das Gericht“ heißt. Das Schloss, das die von den Ilten erworben hatten, fiel 1661 an Fulda, die Burg 1628. Da die Ritter von Hune vom 16. Jahrhundert an in wirtschaftliche Krisen gerieten, kauften ihnen die Äbte allmählich ihre Besitzungen und ihre Rechte ab. In den Jahren 1500 und 1501 hatte Fulda bereits einen Teil vom Schloss, Stadt und Rechten derer von Hune aufgekauft. Als das Haus im Jahre 1628 in männlicher Linie ausstarb, erwarb sich Abt Schenk von Schweinsberg von dem Erben – Schenk v. Schweinsberg – weitere Teile der hunischen Besitzungen für 5000 Gulden. Dazu kaufte noch Abt Joachim von Grevenegg im Jahre 1662 für 15 000 Gulden weitere Gebietsteile und Rechte (hohe und niedere Gerichtsbarkeit, Gerechtigkeit über Pfarrei und Schule), Rechte inDammersbach, Gruben und Steinbach usw., und 1680 und 1694 erwarb Abt Placidus durch Tausch weitere Anteile von der Familie Schenk von Schweinsberg. Mathilde Sabine v. Haun hatte als Letzte ihres Stammes die Lehensgüter nach fuldischem Recht geerbt, nämlich die Hälfte des Schlosses, der Stadt und des Gerichts von Burghaun. Sie hatte 1628 Wolpert Daniel Schenk von Schweinsberg geheiratet.
Deren Söhne tauschten 1680 und 1694 die Erbschaft von Burghaun mit dem Abt Placidus gegen Besitzungen von Buchenau aus. 1692 hatte der Abt bereits die Gefälle von denen von Wildungen und von der Tann erworben, die diese durch Erbschaft erworben haben mochten. So waren die Äbte von Fulda die Herren von Burghaun geworden, und sie errichteten neben der evangelischen Kirche an der Stelle der zerstörten Burg die weithin ragende katholische Barockkirche (1700 bis 1713). Zunächst hatte Adalbert von Schleifras die baufällige evangelische Kirche in Burghaun niederlegen und an deren Stelle eine neue bauen wollen, die für Katholiken und Evangelische simultan sein sollte. Er hatte diesen Versuch jedoch gegenüber dem Protest der Evangelischen aufgegeben.

Im Jahre 1633 wurden in Burghaun gezählt:

  • 22 Haushaltungen in der Stadt und
  • 64 Haushaltungen in dem Dorf.

1789 zählte man in dem Ort: 57 Bauern, 50 Hüttner, 32 Beisassen.
1841 in 151 Häusern 1362 Einwohner
1895 1172 Einwohner
1930 in 199 Häusern 1271 Einwohner
1956 1861 Einwohner
1912 gehörten zu Burghaun:

  • die Vockenmühle mit 11 Einwohnern
  • die Hausenmühle mit 14 Einwohnern
  • die Oberreinmühle mit 11 Einwohnern
  • die Stützenmühle mit 10 Einwohnern
  • Der Happartshof mit 6 Einwohnern und Klausmarbach (Weiler) mit 82 Einwohnern.
  • Nenzels Ziegelei mit 5 Einwohnern.

Zur Gemeinde Burghaun gehören auch die Mahlertshöfe. Sie wurden bereits 1401 erwähnt und gehörten damals zu dem Besitz derer von Trümbach. 1700 wurden die 3 Mahlertshöfe der hessischen Ritterschaft inkorporiert. 1789 wohnte dort 4 Bauern, 1895 25 Einwohner in 3 Häusern.
Die Höfe wurden 1484 zum Alerts genannt. Der Name leitet sich ab von Adelhardes. Der Happartshof, der ebenso zur Gemeinde Burghaun gehört, gehörte nach dem Urbar von 1501 den Herren von Hune. Ein Waldrecht deren von Hune verlief von Niederryna (Unterrainmühle) und der Moorer Mark zum Merborn und Happarts. Merborn wird an anderer Stelle in derselben Rubrik Erborn genannt (die Wüstung Herberts, der Happarts und Erborn). Der Happartshof hatte 1912 sechs Einwohner.  Einkünfte dieses Hofes verkaufte er demselben Stift für 2 Pfund Fuldaer Denare. Der
Ort gehörte ebenso wie Lindenau, Hores und Steinbach denen von Hune. Er hatte im Jahre 1789: 3 Bauern, 1 Hüttner und 4 Beisassen und im Jahre 1912: 82 Einwohner.