Die Bürgerstiftung Burghaun
Die Bürgerstiftung Burghaun wurde im Jahr 2004 mit einem Stammkapital von 60.000 Euro gegründet. Die Initiative zur Gründung ging damals von Bürgermeister a. D. Alexander Hohmann aus. Die Stiftung fördert auf vielfältige Weise die Menschen in ihrer Gemeinde und steigert damit ihre Lebensqualität.
Ihre Aufgaben sieht die Bürgerstiftung in der Förderung von Bildung und Erziehung, maßgeblich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, in der Jugend- und Altenhilfe, in der Unterstützung heimischer Vereine und Organisationen zur Stärkung des Ehrenamtes, im Kunst- und Kulturbereich, in der Heimatpflege, aber auch im Umwelt, Landschafts-, Natur- und Denkmalschutz sowie zur Verbesserung der Völkerverständigung im Gemeindegebiet und Umgebung. Sie engagiert sich auf vielen Gebieten für ihre Gemeinde und deren Bürgerinnen und Bürger.
Örtlichen Vereine, Kindertageseinrichtungen, Schulen und sonstige Institutionen sowie Initiativen der Burghauner Bürger werden von der Bürgerstiftung unterstützt. So konnten u.a. bereits die Förderkreise der Ritter von Haune Schule und der Mariengrotte Hünhan, der Evangelische Kindergarten Burghaun, der Flohzirkus e.V., der TV 09 Burghaun Piccolinos und die Nabu Gruppe Burghaun-Gruben gefördert werden.
Seit der Gründung konnten viele Projekte von Organisationen und Einrichtungen der Gemeinde mit finanzieller Unterstützung der Bürgerstiftung umgesetzt werden. Das Ziel der Einführung und Finanzierung eines Fahrdienstes (Seniorenbus) für ältere Mitbürger zu medizinischen Behandlungen und Untersuchungen im Gemeindegebiet Burghaun konnte ebenfalls von der Bürgerstiftung im Laufe des Jahres 2008 erfolgreich umgesetzt und auf Dauer gesichert werden.
Neu in der Unterstützung von Seiten der Bürgerstiftung Burghaun ist der Verein für Kinder e.V. und die Lernfüchse, die sich in vorbildlicher Weise um unsere Kleinsten kümmert.
Was wollen wir fördern?
Die Bürgestiftung Burghaun möchte gesellschaftliches Engagement auf breiter Basis fördern. So stärken wir den Bürgersinn in unserer Marktgemeinde und führen Menschen zusammen, die sich mit Tatkraft und Freude für Ihre Mitbürger einsetzen möchten.
Die Bürgerstiftung Burghaun ist eine gemeinnützige Einrichtung zur Förderung von Engagement in den Bereichen Jugend, Umwelt, Kultur und Soziales innerhalb der Markgemeinde Burghaun, so steht es in der Präambel der Stiftungssatzung.
Zweck und Aufgabe der Stiftung gemäß § 2 der Stiftungssatzung:
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Zweck der Stiftung ist die Förderung
- der Bildung und Erziehung, maßgeblich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- der Jugend- und Altenhilfe
- der Unterstützung heimischer Vereine du Organisationen zur Stärkung des Ehrenamtes
- der Kunst und Kultur und des heimischen Brauchtum
- der Heimatpflege
- des Umwelt-, Landschafts-, Natur- und Denkmalschutzes
- der Völkerverständigung im Gemeindegebiet von Burghaun und dessen Umgebung
Wie können Sie die Bürgerstiftung unterstützen?
Durch ehrenamtliche Mitarbeit als Zeitspender in den jeweiligen Projekten oder Gremien der Bürgerstiftung Burghaun.
Durch Einzelspenden, die kurzfristig für die Projekte verwendet werden. Sie können den Verwendungszweck bestimmen und Vorhaben Ihrer Wahl begünstigen.
Durch Zustiftung, die das Grundvermögen der Bürgerstiftung erhöhen und damit auf Dauer die Möglichkeit eröffnen mit Zinserträgen operativ und fördernd tätig zu werden.
Durch einen Stiftungsfond oder einer unselbständigen Stiftung, die Ihren Namen trägt, unter dem Dach der Bürgerstiftung.
Durch eine Patenschaft Ihrer Firma, Praxis, ect.
Durch eine letztwillige Verfügung (Testament, Vermächtnis, Auflage) können Sie ebenfalls das Stiftungskapital erhöhen und die Bürgerstiftung nachhaltig unterstützen.
Wie Sie sehen gibt es viele Möglichkeiten sich für die Ziele der Bürgerstiftung Burghaun einzusetzen.
Für eine ausführliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Welche Vorteile haben Sie als Stifter?
Für Ihre Zuwendungen erhalten Sie, da die Bürgerstiftung als gemeinnützige und mildtätige Stiftung anerkannt ist, eine Zuwendungsbestätigung, so dass Sie Ihre Zuwendung, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens absetzen können.
Sie können die Bürgerstiftung auch in Ihrem Testament begünstigen, dann ist Ihre Zuwendung von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie ererbte oder Ihnen geschenkte Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der Steuerpflicht der Bürgerstiftung zuwenden, erlischt die Erbschafts- oder Schenkungssteuer rückwirkend.
Sprechen Sie mit uns, damit wir die Ziele gemeinsam erreichen.
Wer repräsentiert die Bürgerstiftung?
Vorstand der Bürgerstiftung:
- Herr Dieter Hornung, 1. Vorsitzender
- Herr Markus Och, Stellvertretender Vorsitzender
- Herr Ernst Pfingstgräff
Kuratorium der Bürgerstiftung:
- Herr Gerhard Hahn
- Herr Sven Fey
- Herr Bernhard Nicht
- Herr Manfred Bös
- Herr Klaus-Peter Raschkewitz
- Nadine Eisenbach
- Michael Manns