Wassergebühren

Wassergebühren

  • Verbrauchsgebühr: 3,42 €/m³

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Frischwassergebühr:

Neben der verbrauchsabhängigen Gebürh wird ab Einbau der Messeinrichtung eine Grundgebühr erhoben. Die Höhe dieser Grundgebühr richtet sich nach der installierten Messeinrichtung. Die Gebühren enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Grundgebühr beträgt pro angefangenen Kalendermonat bei Messeinrichtungen mit einer Verbrauchsleistung

QN 1,5 / Q3 2,5
7,66 EUR
QN 2,5 / Q3 4
7,66 EUR
QN 6,0 / Q3 10
19,15 EUR
QN 10,0 / Q3 16
30,64 EUR
QN 60
191,57 EUR