Wassergebühren
Wassergebühren
- Verbrauchsgebühr: 3,42 €/m³
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Frischwassergebühr:
Neben der verbrauchsabhängigen Gebürh wird ab Einbau der Messeinrichtung eine Grundgebühr erhoben. Die Höhe dieser Grundgebühr richtet sich nach der installierten Messeinrichtung. Die Gebühren enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Grundgebühr beträgt pro angefangenen Kalendermonat bei Messeinrichtungen mit einer Verbrauchsleistung
QN 1,5 / Q3 2,5 | 7,66 EUR |
QN 2,5 / Q3 4 | 7,66 EUR |
QN 6,0 / Q3 10 | 19,15 EUR |
QN 10,0 / Q3 16 | 30,64 EUR |
QN 60 | 191,57 EUR |